
Die Menschen kamen oft im Familienzusammenhang in Auschwitz an. Nachdem sie die Züge verlassen hatten, wurden durch die Selektion an der Rampe Familien oder andere persönliche Verbindungen getrennt. Kaum jemand von den Häftlingen kannte die Bedeutung dieses Vorganges bis ins Jahr 1944 hinein.
Lagerärzte wurden zu "Fachleuten" bestimmt, aus den ankommenden Transporten die arbeitsfähigen Häftlinge herauszusuchen. In einem Kurzverfahren, der "Selektion", während der die angekommenen Häftlinge an den Ärzten vorbeigingen, wurde über deren Arbeitsfähigkeit entschieden.
| Die Lagerselektion war ein organisiertes Schema, mit dem "überzählige" Menschen von Arbeitskräften getrennt wurden, um anschließend getötet zu werden. Die erste Selektion wurde an der Rampe durchgeführt. Denjenigen, die nicht vergast wurden, drohten später weitere Selektionen in den überfüllten Wohnblocks und Revieren des Häftlingskrankenbaus und in den Außenlagern. |
Die Häftlinge mußten nacheinander vor die SS-Ärzte treten, die sie in Arbeitsfähige und Arbeitsunfähige einteilten. An dieser Selektion nahm auch der Lagerkommandant teil. Anschließend wurden die Nummern der für die Gaskammern bestimmten Häftlinge registriert, damit keiner entkommen konnte. Diese Häftlinge wurden in einem leerstehenden Block konzentriert. Die Verurteilten blieben zwei bis drei Tage in diesem Sammelblock, ehe sie in die Gaskammern abtransportiert wurden.
Die SS-Ärzte wählten für den Tod die körperlich schwachen Häftlinge aus (Muselmänner), ferner Häftlinge, die Geschwüre, Krätze oder Abschürfungen an Händen oder Füßen hatten. Oft waren aber unter denen, die sterben sollten, auch gesunde Menschen. Die Vorwände für Selektionen waren vielfältig.