DAS SYSTEM DER DEUTSCHEN KONZENTRATIONSLAGER
 
In den Konzentrationslagern sollten "Schädlinge am deutschen Volkskörper" festgehalten werden, um sie "vorübergehend unschädlich" zu machen und zu brauchbaren "Volksgenossen" zu erziehen. Daher nahmen die Nationalsozialisten ohne rechtliche Grundlagen tatsächliche oder potentielle politische Gegner und Personen aus rassischen, religiösen oder anderen Gründen gefangen.

Die Entwicklung der KZ läßt sich in drei Perioden gliedern:

 
Die Organisation eines KZ umfaßte folgende Bereiche:
Zur Differenzierung der Haft- und Arbeitsbedingungen ordnete Heinrich Himmler Anfang 1941 eine Einteilung der KZ in verschiedene Lagerstufen an:

Stufe I:
  • "Alle weniger belasteten und unbedingt besserungsfähigen Schutzhäftlinge"
    (Dachau, Auschwitz I)
Stufe II:
  • "Schwer belastete , jedoch noch erziehungs- und besserungsfähige Schutzhäftlinge"
    (Buchenwald, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz-Birkenau)
Stufe III:
  • "Schwer belastete und kaum noch erziehbare Schutzhäftlinge"
    (Mauthausen)

Daneben entstanden ab 1942 in Polen eigene Lager für die Massenvernichtung der Juden. (Belzec, Sobibor, Treblinka)