GALGEN

 
Auf dem Appellplatz in Auschwitz I stand ein Galgen, an dem vor versammelten Häftlingen Hinrichtungen stattfanden. Der häufigste Grund waren Fluchtversuche.

Nachdem der Verurteilte gefesselt unter den Galgen geführt worden war, wurde ihm das Urteil zuerst in Deutsch, dann in Polnisch vorgelesen, anschließend dem Henker, einem Häftling, genaue Anweisungen erteilt. Das Opfer mußte auf eine Kiste steigen, der Henker legte ihm die Schlinge um den Hals, die Deckplatte der Kiste wurde mit einem Hebel abgeklappt, der Verurteilte stürzte mit einem kurzen Ruck einige Zentimeter nach unten.
Das qualvolle Sterben dauerte oft minutenlang. In den meisten Fällen dürfte der Tod nicht durch Genickbruch eingetreten sein, dazu waren Seil und Fallhöhe zu kurz, sondern durch Ersticken oder Abschnüren der Blutzufuhr.

Bei den Hinrichtungen, an denen sich auch alle SS-Offiziere beteiligten, wurde die Alarmbereitschaft der SS-Wachmannschaft stets verschärft.

Der Zweck der öffentlichen Hinrichtungen war die Einschüchterung der Häftlinge, keinen Fluchtversuch mehr zu unternehmen, aber auch exemplarische Vergeltung für den Ungehorsam.