SS-ARZT DR. JOHANN KREMER
 
Dr. Johann P. Kremer (SS-Obersturmführer), geboren 1883, war außerordentlicher Professor für Anatomie an der Universität Münster und hatte sich mit einer Arbeit "Über die Veränderung des Muskelgewebes im Hungerzustand" habilitiert. Im August 1942 kam er nach Auschwitz, um dort seine "Forschungen zum Hungern" zu betreiben. Für diesen Zweck suchte er sogenannte Muselmänner aus, Frauen und Männer, die an der Hungerkrankheit litten und körperlich und seelisch bereits extrem geschwächt waren.

Später sagte Kremer in polnischer Haft darüber aus:
"Wenn mich einer wegen eines weit fortgeschrittenen Aushungerungsprozesses interessierte, dann gab ich dem Sanitäter den Auftrag, den Kranken für mich zu reservieren und mich von dem Termin zu verständigen, zu welchem er mittels Injektion getötet werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt wurden dann die von mir ausgewählten Kranken auf den Block geführt und noch zu Lebzeiten auf den Seziertisch gelegt. Ich trat zum Tisch und befragte den Kranken über Einzelheiten, die für meine Untersuchungen von Interesse waren: so zum Beispiel nach dem Gewicht vor der Verhaftung, nach dem Gewichtsverlust in der Haft, ob er in der letzten Zeit Medikamente genommen hat und ähnliches. Nachdem ich diese Informationen erhalten hatte, trat der Sanitäter heran und tötete den Patienten mittels einer Injektion in die Herzgegend. Ich selbst habe nie tödliche Injektionen gegeben." (Quelle: Staatliches Auschwitz-Museum: Auschwitz in den Augen der SS.)

Den Zustand im Lager beschrieb er wie folgt:
"Zum ersten Male draußen um drei Uhr früh bei einer Sonderaktion zugegen. Im Vergleich hierzu erscheint mir das Dante' sche Inferno fast wie eine Komödie. Umsonst wird Auschwitz nicht das Lager der Vernichtung genannt." (Quelle: Langbein, Hermann: ...wir haben es getan)

Nach dem Krieg wurde Kremer in Polen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. In die Bundesrepublik zurückgekehrt, wurde er erneut angeklagt und zu einer weiteren zehnjährigen Haftstrafe verurteilt, die aber als bereits verbüßt galt. Er starb 1965.