
| Die Einlieferung in ein Konzentrationslager erfolgte ohne irgendwelche gesetzlichen Grundlagen. Durch die Notverordnung "Zum Schutz von Volk und Reich" vom 4. Januar 1934 konnten Polizeibehörden im Deutschen Reich ohne Gerichtsverfahren und zeitliche Begrenzung "zur Bekämpfung staatsfeindlicher Bestrebungen" über Personen die Schutzhaft verhängen. In der Regel sollte ein schriftlicher Schutzhaftbefehl der Berliner Zentrale der Gestapo und des RSHA der SS ausgestellt werden, doch traf dies nur für Personen aus dem Deutschen Reich zu. |
Die Verfolgungsstruktur des Nationalsozialismus bezweckte die Ausschaltung von Feindgruppen, neben politischen Gegnern und potentiellen Volksfeinden waren es vor allem die Juden. Nach 1936 wurde die Verfolgung von politischen Gegnern auf Asoziale, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Zigeuner und Juden ausgedehnt.
| Ab 1942 stellten die Juden die mit Abstand größte Häftlingsgruppe. |
Durch das ständige Anwachsen der Aufgaben war die Lagerführung auf die Mitwirkung der Häftlinge angewiesen. Das System der kontrollierten Häftlingsselbstverwaltung war nach dem "Führerprinzip" aufgebaut - Lagerälterster, Blockältester, Capos der Arbeitskommandos. Dadurch entwickelte sich unter den Häftlingen eine Hierarchie, die der Struktur der SS ähnlich war. Die SS versuchte, die kriminellen Häftlinge als Funktionshäftlinge heranzuziehen, wodurch es zu ständigen Konflikten mit den politischen Häftlingen kam. In Auschwitz vermochten die politischen Häftlinge die kriminellen aus ihren Funktionen zu verdrängen. Durch die offizielle Zuteilung von Funktionen und Sonderstellungen durch die SS entstand eine Klasseneinteilung der Häftlinge: