DAS REICHSSICHERHEITSHAUPTAMT (RSHA)
 
Das RSHA war das der SS unterstehende zentrale Amt, von dem alle offiziellen und geheimen Polizei- und Sicherheitsorgane des Deutschen Reiches geleitet wurden. Mit der Vielfalt seiner Ämter, Dienststellen, Gruppen, Abteilungen und Unterabteilungen war das Amt für Uneingeweihte undurchschaubar. Zu den Machtbefugnissen des RSHA gehörte die Verhängung der Schutzhaft, die die Einweisung in ein KZ ohne Gerichtsverfahren und ohne Berufungsmöglichkeit für die Opfer bedeutete. Die Führung der SS im RSHA war mit nahezu unbegrenzten Vollmachten ausgestattet.

Das RSHA war 1940 in sieben Ämter unterteilt:

Amt I
(Personal)
  • Hatte Verwaltungsaufgaben zu erfüllen und war verantwortlich für die im In- und Ausland tätigen Agenten und für die Ausbildung von Mitarbeitern, die vor keiner unrechtmäßigen Handlung zurückschrecken durften.
Amt II
(Organisation, Verwaltung, Recht)
  • Hatte die Ausbürgerung von Staatsfeinden und Juden zu betreiben sowie die Beschlagnahme und Einziehung von Besitz und Vermögen der Entrechteten.

  • Außerdem war dieses Amt verantwortlich für die Konstruktion der Fahrzeuge, in denen Juden durch Auspuffgase ermordet wurden.
Amt III (Inlandnachrichtendienst)
  • Sammelte und verwertete Berichte der einzelnen Leitstellen aus dem gesamten Reichsgebiet über die Wirkung von Maßnahmen der Regierung und der Partei auf die Bevölkerung.

  • Das Amt erstellte auch Gutachten über die politische Zuverlässigkeit einzelner Bürger, nach denen oft über Ernennungen und Beförderungen in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft entschieden wurde.
Amt IV
(Gestapo)
  • War zuständig für die Verfolgung der tatsächlichen oder angeblichen Gegner des Nationalsozialismus.
    Das Amt konnte ohne Gerichtsbeschluß aus eigener Machtvollkommenheit jederzeit über jedermann die Schutzhaft verfügen.

  • Politiker aller Richtungen, Geistliche aller Konfessionen, Juden und Staatsbürger, die unliebsam aufgefallen waren und nach Meinung des RSHA zu geringe Strafen erhalten hatten, wurden, ohne daß darüber Rechenschaft gegeben werden mußte, in Konzentrationslager eingewiesen.

  • Zu diesem Amt gehörte auch das Referat IV B 4, in dem Adolf Eichmann die Endlösung der Judenfrage, die systematische Ermordung der deutschen und europäischen Juden, plante. Von hier aus wurden die Transporte in die Vernichtungslager organisiert.
Amt V
(Reichskriminalpolizeiamt)
  • War verantwortlich für die Verfolgung der unpolitischen kriminellen Straftaten.

  • Eine zusätzliche Aufgabe war die Verfolgung der Zigeuner. Im Amt V wurden aber auch Verfahren zur Ermordung von Geisteskranken entwickelt.
Amt VI
(Auslandsnachrichtendienst)
  • Betrieb Spionage und Abwehr im Ausland.
Amt VII
(Weltanschauliche Forschung)
  • Verwaltete Bücherbestände und Archivmaterial politischen und religiösen Inhalts, das bei Juden, Freimaurern und Politikern, in Gotteshäusern und Bibliotheken beschlagnahmt worden war, und wertete es aus.
    
1944 wurden auch die Abwehrabteilungen der Wehrmacht, d.h. die Abteilungen des militärischen Geheimdienstes, dem RSHA unterstellt.