DIE SICHERHEITSPOLIZEI (SIPO)
 
Am 26. Juni 1936 bestimmte der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, durch zwei Erläße eine grundlegende Neuordnung der Polizei des Deutschen Reiches.
Er verfügte ihre Aufteilung in Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei. Die Ordnungspolizei wurde aus der uniformierten Schutzpolizei gebildet. Die Sicherheitspolizei umfaßte die Geheime Staatspolizei (Gestapo) mit Grenzpolizei und die Kriminalpolizei.

Die Gestapo war befugt, außerhalb der Rechtsordnung, ohne Kontrolle der Gerichte, die ihr gestellte Aufgabe, alle "staatsgefährlichen Bestrebungen zu erforschen und zu bekämpfen", durchzuführen. Durch eine weitere Verfügung wurde die organisatorische Angleichung der Kriminalpolizei an die Gestapo angeordnet und damit ihre Abhängigkeit von der Gestapo beschlossen. Nicht die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz des Bürgers waren Aufgabe der Sicherheitspolizei, sondern die Verfolgung der Feinde und angeblichen Gegner des Nationalsozialismus.

Die Grenzpolizei, die außer der üblichen grenzpolizeilichen Aufgaben auch zur Mitarbeit bei der Bekämpfung staatsfeindlicher politischer Bestrebungen verpflichtet wurde, wurde mit Beginn des Zweiten Weltkrieges 1939 abgebaut. Ihre Aufgaben gingen auf die Gestapo über.

Am 27. September 1939 wurde die Sicherheitspolizei mit dem SD in das Reichssicherheitshauptamt RSHA vereinigt. Nachdem in den besetzten Gebieten die jeweilige Besatzungsverwaltung gebildet worden war, wurden die mobilen Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in fest stationierte Organisationen umgewandelt. In jedem besetzten Land wurde ein Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD eingesetzt, dem mehrere Kommandeure der Sichheitspolizei und des SD unterstellt waren.

Mit rücksichtsloser Gewalt verfolgten die Sicherheitspolizei und der SD Juden, Gegner und angebliche Feinde des Nationalsozialismus in Deutschland und in den besetzten Gebieten.