
Es gab im Lager eine Unzahl an Strafanlässen. Neben den offiziellen Verboten gab es eine Vielzahl informeller Vorschriften. Viele Verbote waren mit Absicht so vage gehalten, daß die Aufseher willkürlich Regelverstöße definieren konnten. Eine weitere Methode bestand darin, unerfüllbare Anforderungen zu stellen, so z. B. war es unmöglich beim Bettenbau den Bezug des Strohsacks bügelglatt herzurichten. Eine besondere Schikane war die, daß zwei widersprüchliche Regeln aufgestellt wurden, so daß dem Opfer alles, was es tat, zum Nachteil ausgelegt werden konnte. Beispielsweise stand auf verdreckte Schuhe eine Strafe, weil dies gegen die Vorschriften der Sauberkeit verstieß. Andererseits waren saubere Schuhe aber ein Indiz dafür, daß sich einer vor der Arbeit gedrückt und die allgemeine Arbeitspflicht verletzt hatte.
Eine Bestrafung mittels Prügelbock sah wie folgt aus: die Beine des Opfers wurden fest eingeklemmt. Zwei Häftlinge hielten den Delinquenten an den Armen fest. Ein SS-Mann oder ein Kapo schlugen auf den Häftling mit einem Knüppel oder einer Peitsche ein und der Geprügelte mußte die Schläge laut mitzählen.
| Beim Pfahlbinden wurde der Häftling mit nach hinten gedrehten Armen so an einen Pfosten gehängt, daß seine Füße die Erde gerade nicht mehr berührten. |